Richtlinien wurden modifiziert

Erlangen macht die Förderprogramme für den Klimaschutz nun deutlich effektiver

19.1.2024, 13:31 Uhr
Mit eigenen Photovoltaikanlagen können die Bürger den Klimaschutz vorantreiben - die Stadt gibt dazu Zuschüsse.

© IMAGO/imagebroker Mit eigenen Photovoltaikanlagen können die Bürger den Klimaschutz vorantreiben - die Stadt gibt dazu Zuschüsse.

Die Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes von Gebäuden sowie der vermehrte Einsatz von Photovoltaikanlagen sind die wesentlichen Ziele der Klimaschutz-Förderprogramme der Stadt Erlangen. Um zusammen mit Programmen des Bundes passgenau zu fördern und zugleich Innnovationen zu stärken, passt die Stadt ihre Förderkulisse an, wie die Verwaltung informiert. Dies hat das Bürgermeister- und Presseamt der Stadt mitgeteilt.

Die neuen Förderprogramme treten laut Stadt Erlangen am 1. Februar 2024 in Kraft. Das hat der Umwelt- Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrats beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört eine „Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für Kohlendioxid mindernde Maßnahmen an bestehenden Mietwohnungsbauten“, die zunächst auf fünf Jahre befristet ist.

Angesichts des hohen Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden, der maßgeblich zum Klimawandel beiträgt, ist die finanzielle Unterstützung energetischer Sanierungen von großen Mehrfamilienhäusern geplant. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung einer sozialen Wärmewende. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass die Fördersumme jeweils von den Gesamtkosten abzuziehen ist, die nach einer energetischen Sanierung auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen. Die Stadt will deshalb neue Anreize setzen. Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen der Bestandhaltung von Mietwohnungen, gemeinnützigen Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie vergleichbaren Gesellschaften und Unternehmen, genossenschaftlichen Wohnbaugesellschaften sowie natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Oberbürgermeister Florian Janik: „Wir wollen dafür sorgen, dass auch Mieterinnen und Mieter niedrigere Energiekosten ohne massive Mietsteigerungen haben. So zeigen wir ganz konkret: Klimaschutz und sozialer Zusammenhalt gehören zusammen.“

Flugdach-PV-Anlagen

Als weitere Neuerung schafft die Stadt für drei Jahre eine Modellprojektförderung für bis zu drei Flugdach-PV-Anlagen. Bei einem Flugdach handelt es sich um ein eigenständiges Dachbauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist. Flugdach-PV-Anlagen können auf versiegelten Flächen, meist Parkplätzen, zum Einsatz kommen. Durch die Stadt werden ausschließlich Anlagen gefördert, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden. Die Fläche muss einer Doppelnutzung zugeführt werden (zum Beispiel Parken und Nutzung erneuerbarer Energie). Mit der Modellprojektförderung soll die Wirtschaftlichkeit der Anlagen geprüft werden. „Es geht darum, begrenzte Flächen in der Stadt möglichst effizient für die Umstellung auf erneuerbare Energien zu nutzen. Wir hoffen auf gute Ergebnisse, um den Anteil der erneuerbaren Energien in Erlangen schneller steigern zu können“, erklärt Sabine Bock, Referentin für Umwelt- und Klimaschutz.

Ferner ist die Förderrichtlinie für Kohlendioxid mindernde Maßnahmen und nachhaltiges Bauen novelliert. Aufgrund sinkender Preise für steckerfertige Photovoltaikanlagen werden die Fördersätze von bisher 50 Euro/100 W auf 30 Euro/100 W gesenkt. Der Kreis der Förderberechtigten wird zugleich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. Ein Zuschuss beim Einbau von Wärmepumpen wird künftig nur noch bei Bestandsbauten gewährt. Der Klimafreundliche Neubau (KFN) wird nicht mehr gefördert, denn die Nachfrage dieses Programms war sehr gering. Der Fokus der Förderung wird auf die Sanierung bestehender Gebäude gelegt. Gefördert werden bei der Stadt Erlangen die Wärmedämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke, das Erreichen eines Effizienzhausniveaus sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden.

Kombination möglich

Die städtische Förderung lässt sich mit den Förderprogrammen des Bundes kombinieren. Um eine Förderung zu erhalten ist es zwingend notwendig, den Förderantrag vor Auftragsvergabe oder Kauf einer Anlage zu stellen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Die Stadt Erlangen weist in diesem Zusammenhang auf ihr Beratungsangebot hin, das im Zuge des Fahrplans Klima Aufbruch ausgeweitet wurde: Bei den Energieberaterinnen und Energieberatern der Stadt Erlangen kann man sich kostenlos, kompetent und unabhängig beraten lassen. Lohnt sich die Wärmedämmung der Fassade, des Daches oder der Kellerdecke, welche Möglichkeiten bestehen, selbst Strom oder Wärme zu erzeugen, ist das Gebäude geeignet für eine Wärmepumpe? Aber auch für Mieterinnen und Mieter gibt es Möglichkeiten. Diese können beispielsweise mit Balkonkraftanlagen kostengünstig und unbürokratisch ihren eigenen Strom erzeugen. Weitere Informationen und das Antragsformular findet man hier.

Keine Kommentare